Presseausweis
Von Ruprecht Polenz, 02.04.2025
„Malteser und CAJ ...
... sind ab April raus“, so die Schlagzeile der Westfälischen Nachrichten über die städtische Ausschreibung für Altkleidercontainer. Mit diesem Ergebnis kann niemand zufrieden sein
Bisher gehörte ein Teil der 172 Altkleidercontainer im Stadtgebiet der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ) und dem Malteser Hilfsdienst. Damit ist jetzt Schluss. Mit beträchtlichen Folgen für die soziale Arbeit der beiden gemeinnützigen Hilfsorganisationen.
Anders als bei der CAJ stehen Altkleidercontainer der Malteser auch auf Privatgrund oder Flächen der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM), so dass sie nicht ganz so hart getroffen sind, wie die CAJ. Sie verlieren „nur“ die Hälfte ihrer bisherigen Einnahmen, rund 30.000 € im Jahr.
Ca 440 Tonnen Altkleidung hatten die Malteser bisher jedes Jahr gesammelt. Mit dem Verkaufserlös wurden gemeinnützige Angebote finanziert wie der Wärmebus mit Essen und Getränken für Obdachlose oder medizinische Krankenversorgung für Migranten ohne Krankenversicherung und gültigen Aufenthaltsstatus.
Wegen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster habe man bei der Ausschreibung gemeinnützige Organisationen nicht besser stellen können, begründet die Stadtverwaltung ihr Vorgehen (Urt. v. 13.05.2019 - Az. 11 A 2627/18).
Ein gewerblicher Altkleiderverwerter hatte gegen die Stadt Münster geklagt. Das OVG erklärte die bisherige Praxis für rechtswidrig. Danach hatten die AWM das Sondernutzungsrecht für das gesamte Stadtgebiet erhalten und selbst ausgewählten, karitativen Trägern Stellflächen für Altkleidercontainer zur Verfügung gestellt.
Das straßenrechtliche Sondernutzungsrecht sei wirtschafts- und wettbewerbsneutral. Eine Besserstellung gemeinnütziger Organisationen sei rechtswidrig.
Bedeutet das wirklich zwingend, dass Malteser und CAJ ihre Möglichkeit zum Sammeln von Altkleidung verlieren mussten? Ich meine, nein.
Auch die städtischen Weihnachtsmärkte sind, rechtlich gesehen, eine Sondernutzung städtischer Flächen. Die Beschicker sind gewerblich tätig und verdienen Geld mit Glühwein und Kunsthandwerk. Trotzdem gibt es auf dem Weihnachtsmarkt am Harsewinkel-Platz eine Hütte, die kostenlos gemeinnützigen Organisationen wie der Aidshilfe, Foodsharing oder sea eye zur Verfügung gestellt wird.
Das Sondernutzungsrecht für diesen „X-MS“ hat die Hafenarena GmbH erhalten, die mit dieser Hütte gemeinnützige Anbieter begünstigt.
Wäre die Stadt wirklich daran gehindert, aus sozialpolitischen Gründen caritativen Organisationen bestimmte Standorte auf städtischem Grund zur Verfügung zu stellen? Offenkundig nicht, wie jeder Infostand auf irgendeinem Bürgersteig zeigt.
Man wird das jetzige Ausschreibungsverfahren nicht aufheben können. Die privatwirtschaftlichen Altkleidersammler, die den Zuschlag erhalten haben, würden dagegen klagen und Erfolg haben. Das Vergabeverfahren war rechtlich zulässig.
Aber die Stadt sollte prüfen, ob es nicht auch zulässig ist, gemeinnützigen Organisationen vorab eine bestimmte Anzahl von Standorten zuzuweisen, damit sie vom Altkleidererlös ihre soziale Arbeit finanzieren können. Die übrigen könnten dann allgemein und „wettbewerbsneutral“ ausgeschrieben werden – Ruprecht Polenz