Von , 30.04.2014

Ruprecht Polenz

Ruprecht Polenz

Na dann könnte es ja etwas werden mit bezahlbaren, innenstadt-nahen Wohnungen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Stefan Weber, hat jetzt dazu einen klugen Vorschlag gemacht.


Der Wohnungsmarkt in Münster ist angespannt. Vor allem preiswerte Mietwohnungen sind Mangelware. Je näher zur Innenstadt, desto teurer das Wohnen. Das bekommen vor allem Studierende zu spüren, die gern in Uni- und Altstadtnähe wohnen würden. Aber auch junge Familien finden kaum stadtnahe Wohnungen. Das ist besonders schlecht, denn die Versorgung mit Kita- und Kindergartenplätzen ist vergleichsweise gut zwischen Orleans-, York-, Hohenzollern- und Dondersring. Und die Schulen liegen hier meist um die Ecke.
Gegen neue Häuser in den Freiflächen zwischen bestehenden Wohngebäuden gibt es zu Recht Widerstand. Diese Form der sogenannten Nachverdichtung zu Lasten kostbarer innerstädtischer Grünflächen ist nicht der richtige Weg.

Das hat sich auch der CDU-Fraktionsvorsitzende gesagt und stattdessen vorgeschlagen, in der Innenstadt ein, zwei oder auch drei Geschosse höher bauen zu lassen, als dies bisher genehmigt wird. Stefan Weber weist zu Recht darauf hin, dass die Gebäude vor dem 2. Weltkrieg in Münsters Innenstadt meist deutlich höher waren, als sie nach der Kriegszerstörung wieder aufgebaut wurden. Man kann das an einzelnen, erhaltenen Wohnhäusern an der Warendorfer oder Hammer Straße und ihrer "Nachkriegs-Nachbarschaft" gut erkennen. Auch das jetzt sanierte Wohnhaus an der Ecke Steinfurter Straße / Grevener Straße zeigt, wie Wohnhäuser in Münsters Innenstadt früher dimensioniert waren.

Statt zum Beispiel die Bauhöhe des Gertrudenhofs an der Warendorfer Straße an den gegenüberliegenden Gebäuden der früheren Oberpostdirektion zu orientieren, musste der Architekt seinerzeit auf zwei Geschosse verzichten. Das mögen umgerechnet allein an dieser Stelle zehn bis zwölf Wohnungen gewesen sein, die nicht gebaut wurden.

Stefan Weber schlägt nun vor, diese alten Firsthöhen in der Innenstadt zum Maßstab für zulässige Bauhöhen zu nehmen. Manches Haus könnte so aufgestockt werden. Weil früher die Räume höher waren, könnten fünf oder sechs Wohngeschosse entstehen, wo in der Nachbarschaft ein vierstöckiges Haus aus dem frühen 20. Jahrhundert steht.

Der rechtliche Rahmen wäre eine Satzung nach § 34 Bundesbaugesetz, die für die gesamte Innenstadt erlassen werden könnte. Das wäre ein klares Signal an Wohnungsgesellschaften und Hauseigentümer, sich die Sache zu überlegen.
Auch städtebaulich ist der Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden ein Gewinn. Münster gewinnt durch Höhe auch an Urbanität. Zweigeschossig wohnt man in Appelhülsen.

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