Von , 28.01.2015

Ruprecht Polenz

Ruprecht Polenz

Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Diese Volksweisheit warnt davor, mögliche Verbesserungen auszuschlagen in der Hoffnung, etwas noch Besseres bekommen zu können. Statt mit der Taube steht man sonst mit leeren Händen da und mit langem Gesicht.


Die Kläger gegen Ausbau und Lärmschutz an der Umgehungsstraße (B 51) ignorieren diese Weisheit. Sie hoffen auf einen Tunnel zwischen Wolbecker und Warendorfer Straße und klagen gegen den Baubeginn eines Ausbaus dieses Straßenabschnitts, obwohl er den Anliegern denselben Lärmschutz bringt, wie er im Geistviertel durch Tieflage und Lärmschutzwände erreicht wurde. Dort sind die Anwohner mit dem erreichten Lärmschutz zufrieden.

Hätten die Kläger Erfolg, würde die wirklich unerträgliche Lärmsituation im Mauritzviertel auf unabsehbare Zeit fortbestehen: Keinerlei Lärmschutz in diesem Abschnitt der Umgehungsstraße trotz steigender Verkehrszahlen. Die vielen hundert Menschen, die unmittelbar neben der Straße wohnen, werden sich weiter kaum auf Balkon oder Terrasse aufhalten können. Von den Gesundheitsrisiken fehlender Nachtruhe ganz zu schweigen.

Nur beim Neu- oder Ausbau von Straßen gibt es eine gesetzliche Pflicht, für Lärmschutz zu sorgen. Die Warteliste für Neu- und Ausbauprojekte von Flensburg bis Passau und von Aachen bis Stettin im Bundesverkehrswege-Plan ist lang. Das Gesetz schreibt vor, dass über die Reihenfolge der einzelnen Baumaßnahme das Verhältnis von (Bau)-Kosten zu (verkehrlichem) Nutzen entscheidet.

Der von den Klägern geforderte Tunnel würde die Baumaßnahme so verteuern, dass sich die Kosten-Nutzen-Relation deutlich verschlechtern würde. Der Ausbau der Umgehungsstraße zwischen Wolbecker und Warendorfer Straße würde um Jahrzehnte im Bundesverkehrswege-Plan nach hinten rutschen. Es ist irreführend, wenn die Kläger behaupten, sie könnten mit ihrer Klage eine Tunnel-Lösung erreichen. Das einzige, was sie erreichen könnten: es bleibt so unerträglich, wie es derzeit für die Anwohner in Mauritz ist.

Das wäre auch schlimm für viele Menschen in Handorf. Die Entlastung des Ortskerns durch den Neubau der B 481n vom Schifffahrter Damm zur Warendorfer Straße wäre auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Denn mit dem Neubau der B 481n kann erst begonnen werden, wenn der Ausbau der Umgehungsstraße (B 51) bis zur Warendorfer Straße abgeschlossen ist.

Es war nicht einfach für unsere Bundestagsabgeordneten Sybille Benning und Reinhold Sendtker, die Finanzierung im Bundeshaushalt sicherzustellen. Aber jetzt stehen 42 Millionen € für Ausbau und Lärmschutz "wie im Geistviertel" zur Verfügung. Mit dem Ausbau kann und muss JETZT begonnen werden. Im Interesse der Anwohner, die endlich einen vernünftigen Lärmschutz brauchen.

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