Von Carsten Krystofiak, 22.02.2017

In dieser Woche vor 35 Jahren... erlaubten die Richter das Abhören.

Enthüllungs-Journalist Günther Wallraff hatte schon etliche Großunternehmen von BILD bis Krupp mit unangenehmen Undercover-Reportagen ins Schwitzen gebracht. In den Personalbüros der Konzerne hing sein Steckbrief, denn meistens schleuste sich Wallraff als Mitarbeiter ein.

Martin Schulz gibt es gar nicht, der Bart ist falsch. Das ist Günther Wallraff auf Undercover-Mission in der SPD!

Das war ja noch zu ertragen, aber politisch brisant wurden seine Aufdeckungen, als er Informationen über die griechischen Obristen und die portugiesische Junta veröffentlichte. (Mit der Frage „Welches waren die beiden letzten faschistischen Regime in Europa?“ kann man immer noch Wetten gewinnen, denn die Antwort lautet: Griechenland und Portugal.)


Da die BRD dennoch nicht an diplomatischen Kollisionen mit diesen Ländern interessiert war, überwachte der Bundesnachrichtendienst Wallraffs Telefon, um überraschende Enthüllungen verhindern zu können. Der Journalist aus Köln klagte dagegen vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet.

Die Münsteraner Richter schlugen sich auf die Seite von Wirtschaft und BND und erklärten die Abhörmaßnahme für rechtmäßig. Die Empörung von Medien und Journalistenverbänden war groß. Seitdem überrascht das OVG am Aegidiikirchplatz immer wieder mit unerwarteten Urteilen von politischer Tragweite.

Martin Schulz gibt es gar nicht, der Bart ist falsch. Das ist Günther Wallraff auf Undercover-Mission in der SPD!

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