Von Carsten Krystofiak, 13.09.2017

In dieser Woche vor 2 Jahren: Schweiger vs. Schneider!

René Schneider ist ein streitbarer Jurist, der keiner rechtlichen Kontrahage aus dem Wege geht. So verklagte er bereits ein Münsteraner Stadtmagazin und reichte 2015 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine professionell formulierte Verfassungsbeschwerde gegen Kanzlerin Merkel wegen Hochverrates gegen die Bundesrepublik ein.

Sein nächster Gegner war Til Schweiger.. Der Schauspieler sagte in der ARD-Talksendung „Menschen bei Maischberger“, man solle rechte Demonstranten „über Nacht einsperren“, um ihre Demos zu verhindern. Darauf erstattete Schneider Strafanzeige wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB. Darüber berichtete zunächst das Magazin „Stern“.

Til Schweiger ist immer für einen Ausraster gut. Die Medien hatten ihre Freude daran.

Auf seinem Facebook-Profil ließ Schweiger seinem Ärger darüber freien Lauf: Er beschimpfte Schneider als „Schwachmat“ und schrieb: „Los Schneider, verklag‘ mich wegen Verleumdung! Das kriegst Du nach 44 Semestern Jura bestimmt hin!“ Das war offenbar eine Anspielung auf Schneiders irreguläre Studienzeit, die Schweiger anscheinend bekannt war.


Vielen überregionalen Online-Medien war Schweigers Ausraster eine gegen den seltsamen Kläger aus Münster eine genüssliche Meldung wert.
Die Kölner Staatsanwaltschaft wies Schneiders Klage nach juristischer Prüfung ab. Übrigens ebenso wie das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde gegen Merkel.

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