Von Carsten Krystofiak, 05.09.2018

In dieser Woche vor 1Jahr... ...kam’s zum Mordprozess um die Maus.

Mäh-Mord an einer Maus: Die Medien beömmelten sich über Münster, doch der Fall hatte einen ernsten Hintergrund.

Die Bildzeitung und sämtliche sozialen Netzwerke bogen sich vor Lachen:
Ein Bauer aus dem Münsterland war zu einer Geldstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er beim Mähen seiner Wiese fahrlässig eine Maus getötet haben sollte. Tatsächlich hatte ein Spaziergänger den Landwirt angezeigt, weil das „vorsätzliche Töten eines Wirbeltieres“ – in dem Fall die Maus – gegen das Tierschutzgesetz verstößt.


Die Staatsanwaltschaft Münster lehnte die Klage ab, wogegen der Antragsteller bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Schließlich kam der Bauer mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro davon. Zum Piepen! Wegen einer Maus! Die Münsterländer sind total bekloppt - so schallte es aus den Online-Medien.

Dabei war der Hintergrund ein ganz anderer und hatte mit der Maus gar nichts zu tun:
Der Landwirt hatte gegen das Landesnaturschutzrecht verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen. Das Gesetz verpflichtet Bauern, Wiesenflächen ab einem Hektar Größe von innen nach außen zu mähen, damit Rehkitze, Feldhasen, Bodenbrüter, etc. vor dem tödlichen Mähwerk fliehen können. Jährlich fallen ungezählte Wildtiere der Heuernte zum Opfer, wenn sie nicht vorher von Jägern und Naturschützern gerettet werden, was aber die Kooperation der Bauern voraussetzt.

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