Von Carsten Krystofiak, 17.04.2019

In dieser Woche vor 357 Jahren... ...erging die „Judenordnung“.

Nach den großen Judenverfolgungen im Zuge der Pestepidemie Ende des 14. Jahrhunderts war das jüdische Leben im Münsterland nahezu ausgelöscht. Erst Bischof Waldeck gestattete nach seiner Niederschlagung der Wiedertäufer den Juden, sich wieder anzusiedeln. Diese Toleranz wurde nach Waldecks Tod von den Münsteranern gleich wieder abgeschafft und Juden der Zuzug verboten, was erst 1810 durch die Preußen endgültig aufgehoben wurde.

„herumblauffen“ für Juden „bey Straff“ verboten...

Fürstbischof Galen sah sich nach dem Dreißigjährigen Krieg veranlasst, das Verhältnis zu den Juden rechtlich neu und einheitlich zu regeln und erließ eine verbindliche „Judenordnung“. Diese brachte den Juden Vor- und Nachteile: Einerseits wurde ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt und sie durften nicht mehr beliebig umherziehen; andererseits erhielten sie Rechtssicherheit durch Schutzbriefe. Es war den Bürgern zwar verboten, mit den Juden in engeren Kontakt zu treten, aber auch, sie zu belästigen. Es war Juden verboten, an katholischen Feiertagen auf der Straße zu sein; andererseits wurden jüdische Hochzeiten vor Übergriffen geschützt. Die Juden konnten sich an den Grenzorten des Stiftes Reisepässe und auch das Recht zur Niederlassung besorgen, aber an Münsters Stadttoren war Schluss: Die alten Gilden beharrten auf das mittelalterliche Zuzugsverbot.


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