Von Carsten Krystofiak, 27.11.2013

In dieser Woche vor vier Jahren...

wurden kleine Brötchen gebacken.

Das Eichamt soll Verbraucher vor Abzocke schützen. Darum kontrollieren die Mitarbeiter u.a., ob die Brote beim Bäcker auch wirklich das angegebene Gewicht haben. Eines Morgens tauchte ein Eichamt-Kontrolleur bei einem Bäcker in Roxel auf. Vier Brote befand er für zu leicht. Eigentlich wäre ein Bußgeld fällig gewesen. Doch der Kontrolleur meinte, er könne nochmal ein Auge zudrücken. Dafür beschlagnahmte er die vier zu leichten Brote und nahm sich ungefragt noch einige Tüten Brötchen, Gebäck und Kuchen mit.

Der Bäcker wollte dies nicht hinnehmen und beschwerte sich beim Eichamt. Die Behörde verspürte keinerlei Drang zu reagieren. Der Bäckermeister erstattete darauf Anzeige wegen Vorteilsnahme. Nun meldeten sich weitere Bäcker als Zeugen, die berichteten, der Kontrolleur pflege regelmäßig seinen standesgemäßen Tribut als Beamter von den untertänigen Bäckern einzutreiben.

Mit dem Imageschaden für Münsters Stadtverwaltung nicht genug, wurde die Affäre nun auch noch zur Polit-Posse, als sich herausstellte, dass der Amtsmitarbeiter gleichzeitig Ratsherr in Rheine war. Im Kommunalwahlkampf hatte er mit der Aussage geworben, als Kontrolleur des Eichamtes vertrete er »Verbraucherschutz pur«.

Mit den Fingern in der Brötchentüte erwischt! Münsters Richter fällten über den Eich-Kontrolleur ein Abschreckungsurteil.

Nach zehn Verhandlungstagen fällte das Gericht ein Urteil, das in seiner Deutlichkeit überraschte: Der Kontrolleur verlor seine Beamtenstelle, seine Pensionsansprüche, bekam eine Bewährungsstrafe und musste 12.000 Euro zahlen!


Mit den Fingern in der Brötchentüte erwischt!
Münsters Richter fällten über den Eich-Kontrolleur ein Abschreckungsurteil.

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