Von Carsten Krystofiak, 25.07.2018

In dieser Woche vor 110 Jahren... ...wurde die Fahrrad-Fleppe eingeführt.

Die Erfindung des Fahrrads wurde im flachen Münsterland sehr begrüßt. Doch von Anfang an scheint der „homo velocipedes monasteriensis“ eine ganz spezielle Spezies gewesen zu sein, denn schon 1908 hielt es die preußische Polizei für nötig, mal ein paar Dinge in Münsters Radverkehr klarzustellen!

Um 1920 waren erst rund 200 Fahrradkarten ausgegeben worden. Wieviele fuhren wohl schwarz?

Das geschah in Form einer „Fahrradkarte“, die alle Radler stets bei sich zu tragen hatten und die auf mehreren Seiten über die wichtigsten Verbote aufklärte: „Der Radfahrer hat die Fahrtrichtung kreuzende Menschen, Reiter, Viehtreiber usw. durch deutlich hörbares Glockenzeichen auf sein Nahen aufmerksam zu machen. (Hupen und Schlittenglocken sind verboten!) Zweckloses oder belästigendes Klingeln ist verboten. Merkt ein Radfahrer, daß ein Tier vor ihm scheut, hat er langsam zu fahren.“


Weiter hieß es: „Das Einbiegen in eine andere Straße hat nach rechts in kurzer Wendung, nach links in weitem Bogen zu geschehen. Das Umkreisen von Fuhrwerken oder Bewegungen, die den Verkehr stören und Pferde scheu machen, sind verboten.“ Die Radler durften längst nicht überall fahren: „Es dürfen überhaupt nicht befahren werden: Domplatz, Überwasserkirchplatz, Martinikirchplatz, Mauritzsteinpfad, Spiegelturm und alle Fußwege!“

Der Versuch, die Radfahrer zu bändigen ist gründlich danebengegangen – wie alle folgenden auch...

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