Zeitzeichen
Von Carsten Krystofiak, 12.12.2018
In dieser Woche vor 2 Jahren... ...strandete die Flaschenpost.
Der Münsteraner Getränkevertrieb Flaschenpost hat durch ein innovatives Logistik-System einen sehr erfolgreichen Lieferdienst etabliert – sehr zum Verdruss stationärer Getränkemärkte, denn die Flaschenpost unterhält kein teures Ladengeschäft.
Die expansive Lieferflotte mit überwiegend studentischem Fahrpersonal ließ die Nerven von Verkehrsteilnehmern, besonders in engen Straßen wie im Kreuzviertel, schnell blankliegen. Doch dann kündigte der Dienst auch noch an, künftig sonntags liefern zu wollen.
Die Stadt Münster erließ dagegen ein Verbot, das vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Das Unternehmen klagte. So hatte sich das Gericht mit einem juristisch hochkomplizierten Fall zu beschäftigen.
Der Handelsverband meinte, die Sonntagslieferung sei ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, das Ladenöffnungsgesetz, das Feiertagsgesetz und das Wettbewerbsrecht. Die Flaschenpost argumentierte, es tue nur dasselbe wie Pizza-Bringdienste, die schließlich auch sonntags liefern dürfen.
Die Richter befanden, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht anwendbar sei, da die Firma kein Ladenlokal habe. Beim Feiertagsgesetz verstoße der Fahrer nur dann gegen die öffentliche Ruhe, wenn er eine Sackkarre benutzt. Leider konnten die weiteren interessanten Rechtsfragen nicht geklärt werden, weil das Unternehmen seine Klage gegen das Verbot zurückzog.
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