Von Carsten Krystofiak, 16.11.2011

In dieser Woche vor 130 Jahren...

...wurde Romberg nicht entmündigt.

Der »Tolle Bomberg« gehört zu Münsters Folklore wie Prof. Landois und die Wiedertäufer. Das lebende Vorbild für die Romanfigur hieß Gisbert von Romberg und lebte auf Schloss Buldern. Dass der reale Romberg mit dem tollen Romanheld einiges gemeinsam hatte, belegen die Gerichtsakten eines Entmündigungsprozesses gegen ihn.

Ich habe wirklich nicht gesehen, dass der Beklagte auf einem Pferd ins Lokal geritten kam, Herr Richter. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern...

Romberg war von seinen Vettern wegen »Verschwendungssucht, Trunksucht und Brutalität gegenüber seiner Umwelt« verklagt worden. Weil sie fürchteten, Romberg könne das gesamte Familienvermögen verjubeln, wollten sie ihn entmündigen lassen. Die Zeugen hatten aber plötzlich große Erinnerungslücken.


Der Inhaber von Rombergs Stammlokal Midy am Prinzipalmarkt sagte aus, die Rechnungen für die Sauforgien des Barons hätten nur sehr selten 20.000 Mark im Jahr betragen. Der Zeuge Fuß, Musiker der Lokalkapelle, konnte sich nicht mehr erinnern, je von Romberg im Suff mit leeren Sektpullen traktiert worden zu sein. Die Zeugen fürchteten zwar die Unberechenbarkeit des Barons (Von Schießübungen auf Flaschen im Lokal hatten sie jedoch alle zufällig nichts mitbekommen), lobten aber einhellig seine spendable Großzügigkeit.

Die Anklage brach vollends zusammen, als Romberg anhand seines Einkommenssteuerbescheides nachweisen konnte, dass es ihm trotz exzessiven Feierns nicht einmal gelungen war, auch nur die Zinsen seines Vermögens anzuknabbern.
Die Klage wurde abgewiesen. Die Partys bei Midy konnten weitergehen...

Ich habe wirklich nicht gesehen, dass der Beklagte auf einem Pferd ins Lokal geritten kam, Herr Richter. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern...

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