Von Stefan Bergmann, 14.12.2022

Dass die münstersche Politik...

...bei Personalentscheidungen nicht immer eine glückliche Hand hat, ist spätestens seit dem Gewese um die diversen zerstrittenen Stadtwerke-Geschäftsführer Hoffknecht, Müller-Tengelmann und Wernicke Fakt. Dilettantisch wie in einer Bananenrepublik wurden hier Menschen verbrannt und in ihrem Ruf geschädigt.

Jetzt hat die WN einen neuen Fall einer - nennen wir es so -: kreativen Personalpolitik ausgemacht. Stefan Querl ist neuer Leiter der Villa ten Hompel. Er ist ein seit Jahren verdienter Mitarbeiter der Gedenkstätte am Hohenzollernring. Doch bisher hat er sein Studium noch nicht mit einem Master abgeschlossen. Doch genau dies war in der öffentlichen Stellenausschreibung gefordert. In der internen Ausschreibung jedoch gab es einen zauberhaften zusätzlichen Satz, der ihm eine Bewerbung ermöglichte. Auch, wer in der Endphase seines Studiums stecke, könne sich bewerben. Externe Interessenten bekamen die Möglichkeit nicht eingeräumt.

Die fachliche Findungskommission setzte Querl auf Platz 2, einen externen Bewerbern (mit abgeschlossenem Studium) auf Platz 1. Doch der Kulturausschuss wollte Querl. Auf wundersame Weise erfuhr der externe Bewerber davon, und zog seine Bewerbung zurück. Alle paletti, also.

„Mauschelei“ zugunsten von Querl, zitierte jedoch die WN einige Stimmen. Da sei eine Ausschreibung auf einen gewünschten Bewerber zugeschnitten worden, wird geraunt. Die Stadt dementierte postwendend.

Auf die Idee, dass die Vorgehensweise der Politik nicht nur obskur, ungerecht und wenig professionell ist, sondern vielleicht sogar rechtswidrig, kommt aber irgendwie niemand.

Denn „die interne und die externe Stellenausschreibung müssen identisch sein“, heißt es beispielsweise auf der Website der Roland Rechtsschutzversicherung. Und zwar aus Gründen der Chancengleichheit. Schon klar: Wenn externe Bewerber gewusst hätten, dass ein „bald abgeschlossenes" anstelle eines „abgeschlossenen Studiums“ reicht - wer hätte sich vielleicht noch beworben? Was hat man wohl dem externen Bewerber gesagt, der auf dem ersten Platz stand, damit er seine Bewerbung zurückzieht? Er hätte auch einfach die Stadt verklagen können. Überhaupt: Jeder abgelehnte Bewerber könnte wohl klagen, und das mit einiger Aussicht auf Erfolg.

Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, beileibe keine Rechtsverdreher-Butze, sagt in einem Gutachten völlig klar: Es muss der Bewerber eingestellt werden, der gemäß den formulierten Anforderungen am besten geeignet ist. Er hat sogar einen Anspruch darauf. Was aber, wenn die Anforderungen in zwei Anzeigen unterschiedlich formuliert sind?

Und so stellt es sich wohl folgendermaßen dar: Man wollte Querl, der externe Bewerber kam in die Quere, und man hat ihn mit freundlichen Worten entsorgt, damit er nicht querschießt, nicht klagt.

Bravo. Münster. Oder vielleicht eher: Cavete Münster! – Stefan Bergmann

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