Von , 03.02.2016

Arno Tilsner

Arno Tilsner

Mir fällt zu den AfD-Frauen Petry und von Storch nichts mehr ein. Meinem Freund Wolfgang Ksoll und der CDU Bürgerschaftsfraktion in Hamburg schon. Deshalb lasse ich besser die beiden zu Wort kommen:


"Bei Verbrechen und Vergehen darf bei drohender Gefahr geschossen werden. Auf den Täter, von dem eine Gefahr ausgeht. An der Grenze dürfen ohne Verbrechen oder Vergehen nur Warnschüsse abgegeben werden. Auf männliche, weibliche Flüchtlinge oder gar Kinder zu schießen, weil sie die Grenze übertreten, ist auch 1961 nicht erlaubt worden. Das ist nur in faschistischen Staaten oder der DDR erlaubt gewesen (da meist feige und hinterfotzig in den Rücken, was kein echter deutscher Mann macht). Die Faselei von Petry und dem anderen Nazi da ist nicht durch Gesetz gedeckt. Einfach mal durchlesen oder die Polizei fragen.
Ich kann mich übrigens nicht erinnern (und Google auch nicht), dass Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei je an der bundesdeutschen Grenze geschossen hätten.

CDU

Wir haben auch eine Bundeswehr, die uns angeblich verteidigen soll (was sie nachweislich nicht kann, siehe 14 Jahre Sieglosigkeit in Afghanistan und zu feige zur Kapitulation, aber Abschlachten von Zivilisten), wenn wir überfallen werden.
Aber die letzten 70 Jahre hatte keiner Bock uns zu überlaufen. Alles eher Zockergewäsch von der Rüstungsindustrie oder von faschistischen Irren.“ (Wolfgang Ksoll)


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