Von Carsten Krystofiak, 30.01.2019

In dieser Woche vor 1 Jahr... ...kam es zum Horror-Crash.

Die Gäste vorm Garbo kamen mit einem Schock davon...

Die Außenplätze der kleinen Gastro-Meile rund um das Cinema waren trotz der Jahreszeit belebt. Plötzlich ein Motorheulen, ein Knall, Scheppern, Splittern, Schreien: Ein besoffener Autofahrer hatte einen infernalischen Horror-Crash verursacht. Mit über 110 km/h (!) hatte sein 340-PS-Schlitten den Kleinwagen einer Münsteranerin gerammt und von der Einmündung Friedensstraße 30 Meter weit bis vor das Cinema katapultiert. Die 31jährige musste aus dem völlig deformierten Autowrack geschnitten werden und starb eine Stunde später.


Um zu klären, ob in dem Fall fahrlässige Tötung vorlag, entschlossen sich die Ermittler zu einem spektakulären Schritt. Erstmalig wurde ein Unfall mit baugleichen Autos nachgestellt. Die Warendorfer Straße wurde zur selben Uhrzeit wie am Unfalltag gesperrt, in den Autos saßen Unfallanalytiker, Kfz-Gutachter und Staatsanwälte. Es ging darum festzustellen, welcher Wagen wann welche Position erreicht hatte. Ergebnis: Dem Fahrer blieben nur 0,4 Sekunden Reaktionszeit. Wäre er mit Tempo 50 gefahren, hätte die Frau vor ihm bereits die Kreuzung passiert. Trotz Vorfahrt traf ihn die gesamte Schuld. Daran gemessen war das Urteil ein Witz: Nach der Haft kann der Raser 2022 seinen Führerschein zurückbekommen...

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