Von Carsten Krystofiak, 07.09.2011

In dieser Woche vor 133 Jahren...

...fehlten die Klos im Landgericht.

Als preußische Provinzhauptstadt hatte Münster Anspruch auf ein repräsentatives Landgericht. Wo es hin sollte, wusste man auch schon: An den Hindenburgplatz. Nur bauen musste man es noch, aber das war nicht so leicht.

Die Berliner Regierung schickte drei Bilder der Landgerichte von Altona, Cottbus und Posen mit der Aufforderung, sich schnell für eines der Modelle zu entscheiden. Die Münsteraner wollten aber ihr individuelles Gebäude – und bitte mit regionaltypischen Materialien wie Baumberger Sandstein. Die Berliner genehmigten den Entwurf, verordneten aber aus Kostengründen roten Sandstein aus der Eifel. Damit konnte man leben.

Größere Probleme gab’s, als die Mitarbeiter mal mussten. Das Gericht hatte nur drei Toiletten. Die erste gehörte zur Hausmeisterwohnung und der dachte nicht daran, Fremde aufs Klo zu lassen. Die zweite war hinter der Aktenkammer – und die musste immer abgeschlossen sein. Die dritte lag hinter dem Schwurgerichtssaal und das hohe Gericht verbat sich den ständigen Pinkeltransit während der Sitzungen.

Also mussten nachträglich zusätzliche Toiletten im Hof angebaut werden. Kosten: Viertausend Reichsmark. Dafür kürzte die Regierung das Architektenhonorar von 171 auf 150 Reichsmark.

Wo kann man denn hier mal pinkeln? Der von Sparzwängen gestresste Architekt hatte leider ein sehr wichtiges Detail vergessen.

Heute gilt das Landgericht als eines der letzten in wesentlichen Teilen erhaltenen Staatsbauten der wilhelminischen Epoche. Touristen, die Münster nur aus den Wilsberg-Krimis kennen, vermuten hier regelmäßig das Rathaus. Inzwischen gibt es auf jeder Etage ausreichend Toiletten.


Wo kann man denn hier mal pinkeln? Der von Sparzwängen gestresste Architekt hatte leider ein sehr wichtiges Detail vergessen.

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